BESTELLERKLÄRUNG
GARANTIEERKLÄRUNG
a) Der Auftraggeber hat bei der duophonic GmbH die Herstellung von Ton-, Bild- und sonstigen Datenträgern in Auftrag gegeben. Er bestätigt, dass er den Inhalt sämtlicher Datenträger und sonstiger Aufzeichnungen, die er der duophonic GmbH zum Zweck der Ausführung der Aufträge übermittelt, einer vollständigen rechtlichen und inhaltlichen Prüfung unterzogen hat.
b) Der Auftraggeber garantiert gegenüber der duophonic GmbH, dass er in vollem Umfang berechtigt ist, Produktionsaufträge abzuschließen, und über alle erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte verfügt.
c) Ferner garantiert der Auftraggeber, dass durch die Vergabe des Produktionsauftrags bzw. der Vervielfältigung keinerlei Rechte Dritter verletzt werden. Im Streitfall haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
„Rechte Dritter“ im Sinne vorstehender Sätze sind insbesondere jene Rechte, deren Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften übertragen sind und unabhängig der Form dargeboten werden (z.B. als Hintergrundmusik).
d) Der Inhalt sämtlicher durch den Auftraggeber der duophonic GmbH zum Zweck der Durchführung der Aufträge übermittelten Datenträger und sonstiger Aufzeichnungen entspricht den Bestimmungen des deutschen Rechts. Insbesondere enthalten die der duophonic GmbH übermittelten Datenträger und Aufzeichnungen keine pornografischen Schriften im Sinne des § 184 Abs. 3 StGB und keine anderen Inhalte, deren Herstellung, Vervielfältigung oder Verbreitung nach deutschem Recht, insbesondere nach den Vorschriften des StGB oder den Vorschriften der Gesetze zum Schutz der Jugend, verboten sind oder Einschränkungen unterliegen.
FREISTELLUNGSERKLÄRUNG
Im Fall von Ansprüchen Dritter infolge einer Verletzung der oben genannten Rechte verpflichtet sich der Auftraggeber, die duophonic GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und alle der duophonic GmbH entstehenden Schäden und Aufwendungen zu ersetzen. Dies umfasst insbesondere entstandene Produktionskosten sowie die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung. Hierzu zählen auch Forderungen und Klagen nationaler oder internationaler Urheberrechtsgesellschaften oder entsprechender Organisationen aufgrund behaupteter oder tatsächlicher Verletzung von Rechten, einschließlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Weiterlieferung, Verteilung und Vermarktung oder sonstiger Verwendung der durch die duophonic GmbH im Rahmen der Aufträge hergestellten Produkte sämtliche Regelungen des deutschen Rechts zu beachten und die Produkte insbesondere nicht unter Verletzung von Vorschriften des StGB oder des Gesetzes über die Verbreitung Jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte weiterzuliefern, zu verteilen oder sonst zu verwenden, oder Anderen die Verwendung der Produkte unter Verletzung dieser gesetzlichen Bestimmungen zu ermöglichen.
Im Fall eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die vorstehende Verpflichtung wird der Auftraggeber die duophonic GmbH auf erstes Auffordern von allen gegen diese erhobenen Ansprüche freistellen und der duophonic GmbH jeden in diesem Zusammenhang entstehenden Schaden ersetzen, einschließlich etwaiger Bußgelder und Geldstrafen und einschließlich sämtlicher Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
REICHWEITE UND GÜLTIGKEIT DIESES DOKUMENTS
a) Diese Garantie- und Freistellungserklärung gilt auch für sämtliche zukünftig abzuschließenden Vereinbarungen und Aufträge zwischen der duophonic GmbH und dem Auftraggeber. Dieses Dokument hat auch dann Gültigkeit, wenn nicht in jedem Einzelfall darauf verwiesen oder es zukünftigen Aufträgen beigefügt wird.
b) Ferner gelten die in diesem Dokument enthaltenen Klauseln rückwirkend für Auftraggeber, die bislang gegenüber der duophonic GmbH noch keinerlei Garantie- und Freistellungserklärungen abgegeben haben.
NACHWEISPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber hat der duophonic GmbH auf Nachfrage geeignete Nachweise vorzulegen, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, dass der Vervielfältigung der Eingangsmedien keine Rechte und Ansprüche Dritter entgegenstehen. Können derartige Nachweise nicht erbracht werden, kann die duophonic GmbH den Auftrag auch nachträglich ablehnen.