LIZENZABWICKLUNG
Jede Tonträgerproduktion muss bei der nationalen Verwertungsgesellschaft gemeldet werden. In Deutschland ist dies die GEMA.
GEMA
Es gibt im Prinzip vier Varianten der Anmeldung:
- GEMA-freie Titel:
Auch wenn alle Titel auf dem Tonträger GEMA-frei sind, muss die Vervielfältigung gemeldet werden. Dabei fallen keine Kosten an. Die Meldung läuft über den Onlinerechner der GEMA. hier unter Punkt 2 „GEMA frei“ anwählen. Wir benötigen die Bestätigung die nach der Meldung vershickt wird. - GEMA-pflichtige Titel (Verkauf):
Wenn alle Titel GEMA-pflichtig sind und der Tonträger verkauft werden soll, hängt die Lizenzgebühr vom Händlerabgabepreis (HAP) ab. Die genaue Berechnung der fälligen Gebühr kann direkt im Onlinerechner der GEMA vorgenommen werden. Wir empfehlen, die GEMA-Vervielfältigungsanmeldung selbst vorzunehmen. Die GEMA stellt dann die eventuell zu zahlenden Lizenzen direkt in Rechnung, was den Vorteil der günstigeren GEMA-Mehrwertsteuer von lediglich 7 % bietet. - GEMA-Mitglieder mit eigenen Werken (Herstellungsmeldung PDF):
Die Erstauflage eines Tonträgers mit maximal 500 Exemplaren wird auf Antrag mit einer pauschalen Vergütung von 70,00 € zzgl. 7 % MwSt. lizenziert. Die Produktion muss explizit als „Eigenrepertoire“ angemeldet werden und überwiegend Promotions-Charakter besitzen. Maximal 100 Exemplare (oder 20 % der Auflage) dürfen verkauft werden. Die Zustimmung zum Tarif für „Mitglieder mit eigenen Werken“ muss durch die Unterschrift aller beteiligten Urheber und Verlage vorliegen. Dieser Tarif gilt nicht, wenn einer der Urheber Mitglied einer ausländischen Verwertungsgesellschaft ist. Die Kombination GEMA-Mitglied und Nicht-Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist dagegen möglich. Nachpressungen sind ausgeschlossen und werden zum Tarif VR-T-H 1 bzw. VR-T-H 2 abgerechnet.
Dieser Tarif gilt für:- Erstauflage eines Tonträgers mit einer Auflage von maximal 500 Exemplaren
- Demonstrationstonträger aus bestimmtem Anlass mit eigenem Repertoire
Wenn du selbst die GEMA-Vervielfältigungsmeldung übernimmst, benötigen wir die Rechnung über Musikprodukte mit GEMA-Repertoire bzw. ein Bestätigungsschreiben über Musikprodukte ohne GEMA-Repertoire.
GVL
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, Berlin) nimmt sowohl die Rechte der Tonträgerhersteller als auch die der Interpreten wahr und vergibt den sogenannten LC (Label Code). Die GVL vertritt die Senderechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller gegenüber Rundfunk und Fernsehen und stellt die Sendevergütung für ihre Mitglieder in Rechnung. Die Einnahmen der GVL werden anteilig nach den Sendeminuten an die Tonträgerfirmen und Künstler verteilt.
Einen LC benötigst du nur dann, wenn dein Tonträger im Rundfunk gespielt wird, da der LC den Sendeanstalten signalisiert, dass du mit der Sendung einverstanden bist.
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten GmbH (GVL)
Podbielskiallee 64
14195 Berlin
Tel: +49 30 48483-600
Fax: +49 30 48483-700
www.gvl.de | gvl@gvl.de
Weitere Verwertungsgesellschaften
Je nach Land gibt es unterschiedliche Verwertungsgesellschaften, die für die Rechtewahrnehmung verantwortlich sind. Einige Beispiele sind:
- AKM (Austria): Austro Mechana
- SUISA (Switzerland): Swiss Society for the Rights of Authors of Musical Works
- MCPS-PRS (UK): Mechanical-Copyright Protection, PRS – Performing Right Society
- SACEM (France): Société des auteurs compositeurs et éditeurs de musique
- TONO (Norway): Copyright collective for authors and composers of musical works
- SIAE (Italy): Società Italiani degli Autori ed Editori
- IMRO (Ireland): Irish Music Rights Organisation
- ZAIKS (Poland): Związek Autorów i Kompozytorów Scenicznych
- SGAE (Spain): Sociedad General de Autores y Editores
- KODA (Denmark): Copyrights for composers, songwriters and music publishers
Die zuständige nationale Verwertungsgesellschaft kann man in der Regel durch eine einfache Online-Recherche oder durch Kontaktaufnahme mit internationalen Musikverbänden wie der CISAC (International Confederation of Societies of Authors and Composers) herausfinden. Die Website der CISAC bietet eine Liste der Mitgliedsgesellschaften weltweit und hilft dabei, die richtige Gesellschaft für jedes Land zu identifizieren.