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LIZENZABWICKLUNG

Jede Tonträgerproduktion muss bei der nationalen Verwertungsgesellschaft gemeldet werden. In Deutschland ist dies die GEMA

GEMA

Es gibt im Prinzip vier Varianten der Anmeldung:

  1. GEMA-freie Titel:
    Auch wenn alle Titel auf dem Tonträger GEMA-frei sind, muss die Vervielfältigung gemeldet werden. Dabei fallen keine Kosten an. Es muss lediglich eine GEMA-Freistellung beantragt werden. Du sendest den GEMA-Lizenzantrag direkt an die GEMA Industriedirektion, und diese lässt uns nach Erhalt eine Kopie der Freistellung zukommen.
  2. GEMA-pflichtige Titel (Promotion-Exemplare):
    Wenn alle Titel GEMA-pflichtig sind, es sich aber um Promotion-Exemplare handelt (sie also nicht verkauft werden und eine Auflage von 500 Stück nicht übersteigen), fällt eine GEMA-Mindestvergütung von 0,64 € pro CD und bei einer LP 0,50 € pro Stück an.
  3. GEMA-pflichtige Titel (Verkauf):
    Wenn alle Titel GEMA-pflichtig sind und der Tonträger verkauft werden soll, hängt die Lizenzgebühr vom Händlerabgabepreis (HAP) ab. Bei einem HAP von 15 € ergeben sich Lizenzgebühren von 2,06 € pro Tonträger, was 13,75 % vom Nettopreis entspricht. Wir empfehlen, die GEMA-Vervielfältigungsanmeldung selbst vorzunehmen. Die GEMA stellt dann die eventuell zu zahlenden Lizenzen direkt in Rechnung, was den Vorteil der günstigeren GEMA-Mehrwertsteuer von lediglich 7 % bietet.
  4. GEMA-Mitglieder mit eigenen Werken (Herstellungsmeldung PDF):
    Die Erstauflage eines Tonträgers mit maximal 500 Exemplaren wird auf Antrag mit einer pauschalen Vergütung von 70,00 € zzgl. 7 % MwSt. lizenziert. Die Produktion muss explizit als „Eigenrepertoire“ angemeldet werden und überwiegend Promotions-Charakter besitzen. Maximal 100 Exemplare (oder 20 % der Auflage) dürfen verkauft werden. Die Zustimmung zum Tarif für „Mitglieder mit eigenen Werken“ muss durch die Unterschrift aller beteiligten Urheber und Verlage vorliegen. Dieser Tarif gilt nicht, wenn einer der Urheber Mitglied einer ausländischen Verwertungsgesellschaft ist. Die Kombination GEMA-Mitglied und Nicht-Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist dagegen möglich. Nachpressungen sind ausgeschlossen und werden zum Tarif VR-T-H 1 bzw. VR-T-H 2 abgerechnet.
    Dieser Tarif gilt für:
    • Erstauflage eines Tonträgers mit einer Auflage von maximal 500 Exemplaren
    • Demonstrationstonträger aus bestimmtem Anlass mit eigenem Repertoire

Wenn du selbst die GEMA-Vervielfältigungsmeldung sowie die GEMA-Rückmeldung (Freistellung) übernimmst, benötigen wir von dir die Kopie deiner GEMA-Vervielfältigungsmeldung. Als Vervielfältiger trage bitte unsere Anschrift ein.

Den ausgefüllten Lizenzantrag schickst du an:

GEMA Generaldirektion
Rosenheimer Str. 11
81667 München
Tel.: 089 48003 00
Fax: 089 48003 969

Den GEMA Lizenzantrag bitte leserlich ausfüllen, da unleserlich ausgefüllte Formulare von der GEMA nicht bearbeitet werden.

GVL

Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, Berlin) nimmt sowohl die Rechte der Tonträgerhersteller als auch die der Interpreten wahr und vergibt den sogenannten LC (Label Code). Die GVL vertritt die Senderechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller gegenüber Rundfunk und Fernsehen und stellt die Sendevergütung für ihre Mitglieder in Rechnung. Die Einnahmen der GVL werden anteilig nach den Sendeminuten an die Tonträgerfirmen und Künstler verteilt.

Einen LC benötigst du nur dann, wenn dein Tonträger im Rundfunk gespielt wird, da der LC den Sendeanstalten signalisiert, dass du mit der Sendung einverstanden bist.

Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten GmbH (GVL)
Podbielskiallee 64
14195 Berlin
Tel: +49 30 48483-600
Fax: +49 30 48483-700
www.gvl.de | gvl@gvl.de

Weitere Verwertungsgesellschaften

Je nach Land gibt es unterschiedliche Verwertungsgesellschaften, die für die Rechtewahrnehmung verantwortlich sind. Einige Beispiele sind:

Die zuständige nationale Verwertungsgesellschaft kann man in der Regel durch eine einfache Online-Recherche oder durch Kontaktaufnahme mit internationalen Musikverbänden wie der CISAC (International Confederation of Societies of Authors and Composers) herausfinden. Die Website der CISAC bietet eine Liste der Mitgliedsgesellschaften weltweit und hilft dabei, die richtige Gesellschaft für jedes Land zu identifizieren.